REBEKKAS-FOTODESIGN

 

Rebekka Schürmann

Elfriede-Kuhr-Str. 22

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Kunden aus CH:

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Rückgaberecht der Bilder besteht nicht aufgrund von Einzelanfertigung.

Rückgaberecht / Widerrufsrecht
Das Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312 d Abs. 4 Nr.1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist ausgeschlossen, da die Fotos für den Besteller angefertigt werden.

Ebenso entfällt das Rückgaberecht bei geschmacklichen Beanstandungen.

AGB

Preise / Versandkosten / Lieferung
Die Lieferung der Fotos erfolgt zu dem am Tag des Vertragsschlusses gültigen, auf der Internetseite von Rebekka Schürmann angegebenen Preise für die Fotos und den Versand. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Beim Versand in Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, können für den Besteller zusätzliche Zölle und Steuern anfallen. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.

Reklamation / Gewährleistung
Sollten versendete Fotos offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie solche Fehler unverzüglich. Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind kein Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.

Recht am eigenen Bild
Sollten Sie die Löschung Ihres Fotos wünschen, das auf meiner Seite veröffentlicht wurde, so werde ich Ihrem Wunsch entsprechen und das Bild aus dem Webangebot dauerhaft entfernen. .

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls weiter gegeben. Bei der Datenverarbeitung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Eine Weitergabe an Dritte zu werblichen Zwecken ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung, bemühen sich die Vertragspartner um eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.